Die Lützelau
Beitrag zur Lokalisation der Lützelau
aus den Rheingauischen Heimatblättern
Nr. 3 / 1962
von Rudolf Rosensprung
Wer die Geschichte der Heimat erforschen will, sieht sich manchmal gezwungen, Abschied zu nehmen von Altvertrauten, teils auch liebgewordenen Vorstellungen. Das trifft in gewissem Sinne auch auf die Lützelau zu; denn seit Jahrzehnten hält man sie allgemein für eine Insel, und das entsprach so ganz dem mittelalterlichen Denken. Sie scheint es aber nie gewesen zu sein.
Annähernd ein halbes Jahrtausend war sie die Malstatt des Landes. Schon im Mittelalter wurde hier beim Gaugericht Recht gesprochen über Leben und Tod, und noch im 17. Jahrhundert wurde sie als Versammlungsort der Rheingauer benutzt. Hier kamen die freien Bürger zusammen, um Beschluss zu fassen über die Regelung des öffentlichen Lebens. Hier huldigten sie dem Churfürsten, dem „gnädigen Herrn zu Mentze", nachdem dieser ihre Vorrechte beschworen hatte. Auf der Lützelau allein konnte man einem Rheingauer „sein Landrecht nehmen" oder es ihm, wenn er dessen würdig war, wiedergeben.
Wer heute jedoch die Frage stellt, wo des Landes Malstatt eigentlich lag, erhält keine sicheren, oft sogar einander widersprechende Antworten. Pater Hermann Bär1) bezeichnet sie als Insel, die verlorenging, und spricht gleichzeitig davon, dass St. Bartholomä zum Teil auf dieser Insel gelegen habe. Gottfried Zedler2) und Paul Richter3) sehen in ihr eine Rheinau, d. h. eine Insel, die sich mit dem festen Lande verbunden hat, Wolfgang Klötzer4) spricht von der heute verschwundenen Lützelau, während Barthold Witte {in „Herrschaft und Land im Rheingau", S. 99) feststellen muss: „Nachdem die zahlreichen von Schott überlieferten Urkunden zur Geschichte der Rheingrafen infolge des auf ihnen lastenden Fälschungsverdachtes sich als unbrauchbar erwiesen und andere Urkunden allein von Bodmann5) mitgeteilt worden sind, ist eine nähere Darstellung des Grafengerichtes über Analogieschlüsse und Vermutungen hinaus nicht möglich. Selbst der letzte noch verbliebene Beleg über den Ort des Grafengerichtes ist wahrscheinlich eine späte Fälschung."
Dennoch erscheint der Versuch einer geographischen Bestimmung der Lützelau nicht ohne Aussicht, wenn man einen bisher unveröffentlichten Bericht der Mittelheimer Chronik aus dem Jahre 1582 zu Rate zieht.
Wer die Lützelau als Insel bezeichnet, geht zumeist davon aus, dass im Rheingau mit dem Wort „Au" ausschließlich die Rheininseln bezeichnet würden. Dies aber trifft nicht zu: Heute noch heißt z. B. der Uferstreifen zwischen Oestrich und Mittelheim die „Rheinau" oder „In der Rheinau". Diese Rheinwiesen jedoch waren nie Inseln, sondern sie sind einfach angeschwemmtes Uferland. Sollte es sich mit der Lützelau nicht ähnlich verhalten haben?
Welche Unterlagen, die uns Anhaltspunkte zu ihrer Lokalisation geben könnten, besitzen wir überhaupt noch? Was sagen uns alte Landkarten, soweit welche vorliegen?
Auf keiner der alten Karten des Rheingaues ist eine Insel mit dem Namen der Lützelau verzeichnet. Zwar sind es nicht viele. Doch aus der Zeit, als die Rheingauer noch ihren Erzbischöfen auf der Malstatt des Landes huldigten, z. B. 1582, 1601 oder 1604, liegen zwei wichtige Bildkarten vor. Damals versuchte man den fortwährenden Besitzstreitigkeiten um die Rheinauen zwischen Kurmainz und Kurpfalz ein Ende zu bereiten. Pfälzische und mainzische Räte mit kaiserlichen Kommissarien traten zusammen, besichtigten die Inseln zwischen Budenheim und Kempten und legten den „Augenschein" auf zwei großen Karten fest. Die erste Karte, aus dem Jahre 1573 stammend, wurde 1575 ins Reine übertragen. Auf beiden Karten sind mit besonderer Sorgfalt gerade die Rheinauen, die Streitobjekte, eingezeichnet. Über 20 Inseln sind über den Fluss verstreut. Fast alle sind mit Namen versehen. Wir finden auch die, 'welche längst von den Fluten des Stromes weggespült sind, wie die Greifenklau-Au vor Winkel oder den Katzenkopf vor Mittelheim. Nirgends aber ist der Name „Lützelau" zu entdecken. Eine derart wichtige Insel aber hatte der Zeichner gewiss nicht übersehen, wenn es sie gegeben hätte!
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass wohl die einzige Urkunde, in welcher die Lützelau als „comitis insula" (- Grafeninsel) Erwähnung findet, von Gottfried Zedler und zuletzt von Barthold Witte als wahrscheinlich späte Fälschung angesehen wird. Und Pfarrer Spengler sagt in seiner „Geschichte von Winkel": „Keines von den bisher aufgefundenen Merkmalen in den Denkmälern der Geschichte passt auf die in der Nähe von Winkel im Rheine befindlichen Inseln."
Andrerseits werden im Jahre 1279 (Sauer, Cod. dipl. S. 571) die erzbischöflichen Ministerialen zusammengerufen „in eum locum, qui dicitur Lucelnauwe" (:- auf jenen Ort, der Lützelau heißt), nicht aber „in cam insulam" (-- auf jene Insel). Und nach dem Rheingauer Weistum von 1324 soll auf dem Landtag der Walpode „. . . treten mit sym rechten Fuße uf den Stein, der do stet zu Lützelnauwe obwendig des rechten Karnweges von myns Herrn wegen von Mentz." Es ist aber unwahrscheinlich, dass der Erzbischof von Mainz einen Karrenweg auf einer - noch dazu kleinen (lützcl!) Rheininsel besaß.
Nun aber befindet sich in der Mittelheimer Chronik ein recht aufschlussreicher Bericht aus dem Jahre 1582. Dazu muss gesagt werden, dass Roth schon 1880 die Mittelheimer Chronik in seinen „Geschichtsquellen des Niederrheingaues" veröffentlichte, wobei er jedoch die Bemerkung unterließ, dass es sich dabei nur um einen Auszug - natürlich der wichtigsten Teile - handelte. Adam Mittelheim, der die Chronik 1567 begann und sie bis etwa 1585 fortführte, berichtet auf fol. 42 ff, wie die Rheingauer am 28. April 1582 dem neuen Erzbischof Wolff Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg, huldigten:. .„Demnach Sampstag, den 28ten Aprillis zu Lutzelaugen Ihre Churf. g. gehuldet . . ." Und weiter: „. . . Der Dechant Georg von Schomburg tritt . . . aus dem gezelt, so gegen Lutzelaugen am Rhein vffgeschlagen gewesen." Und schließlich nennt der Chronist die Au noch die „gebührliche Malstatt": „. . . soll als dan ein hochwürdig Dhum Capitel durch ihre gesante . . . an gebührliche Maistatt mit des Capitels vollmechtige gewaldt vnndt anhangenden groß Ingesiegel bringen."
Daraus geht eindeutig hervor, dass Adam Mittelheim von der Malstatt des Landes spricht, dass diese am Rhein lag und dass sie demnach - wenigstens im 16. Jahrhundert - keine Insel war. Am Ufer ist sie aber noch heute zu lokalisieren.
Zweimal spricht derselbe Chronist nämlich auf fol. 24 von einem Galgen auf der Lützelau:
1571: „Sampstag vor vnser Kirchweyhung ist er (Peter Panrodt) an den Galgen zu Lutzelaugen erhengt vnd angebunden worden."
1573: „Item den 8ten May zu Lutzelaugen an galgen gehengt worden" (Bender Hens Sohn, genannt Haumann).
Wenn derselbe Chronist also die Lützelau einmal als gebührliche Malstatt bezeichnet und dann angibt, dass dort ein Galgen stand, so folgert daraus eindeutig: Wo der für das Mittelamt zuständige Galgen stand, -war die Lützelau. Dieser Galgen jedoch befand sich auf einer kleinen Anhöhe oberhalb des Uferstreifens in der Winkeler Gemarkung, im Distrikt Börnchen zwischen dem Scheideacker an der Grenze gegen Geisenheim zu und den Weinbergen, wofür genügend Zeugnisse vorliegen:
Aus demselben Jahr, in dem Bender Hens Sohn an den Galgen kam, aus dem Jahre 1573, stammt die schon oben erwähnte, in der Anlage beigefügte Karte. An der angegebenen Stelle, fast genau zwischen Geisenheim und St. Bartholomä, ist ein Hügel verzeichnet, auf dem deutlich auf einem massiven Unterbau das Hochgericht mit einem Gehenkten und ein Folterrad zu erkennen ist. Unbestritten ist ja auch (siehe Pater Hermann Bär), dass die Lützelau bei Bartholomä lag.
Auch die Karte von 1575 zeigt an derselben Stelle ein Zeichen, das man nur als Galgen deuten kann, und auf der Osteinschen Karte aus dem 18. Jahrhundert ist klar erkennbar ein dreischläfriger Galgen, ein Hochgericht.
Eigentlich wären die meisten Hinweise auf die Lützelau und den Galgen aus dem Winkeler Archiv zu erwarten, da beide in der Winkeler Gemarkung lagen. Doch gingen dort (nach einer Auskunft des Bürgermeisteramtes) die Akten bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verloren. Daher ist die erste Eintragung über den Galgen bzw. über den Galgenplatz (als Malstatt hatte der Ort seine Bedeutung längst verloren) in den Rechnungsbüchern Winkels 1783 zu entdecken, dann allerdings kann der Platz ununterbrochen verfolgt werden bis zum Jahre 1892. So findet sich in dem Rechnungsbuch von 1783, Seite 23, die Eintragung:
„Vermög Artl. sub Nro 18 wurde dem Wasenmeister Schillinge das gemeine Plätzlein am Hochgericht auf 10 Jahre überlaßen und zahlt hievon fürs
1 te Jahr l fl 30 kr."
Ähnlich lauten die Eintragungen in den späteren Rechnungsbüchern. 1826 wird die Größe angegeben:
„Vom Galgenacker cca 55 Ruthen Pächter Peter Altenkirch auf 6 Jahre, hier das 2te Jahr 11 fl 10 kr."
Aus zwei Stockbüchern (des Grundbuchamtes Rüdesheim und des Bürgermeisteramtes Winkel) ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Winkel dieses Grundstück am 23. Oktober 1891 an die Fa. Johann Klein in Johannisberg verkaufte. Darin wird es bezeichnet als „im Hörnchen zwischen dem sogenannten Scheideacker und den Weinbergen liegend". Leider ist heute weder auf dem Grundbuchamt noch sonst wo zu erfahren, welche Parzellennummer dieses Grundstück heute hat. Doch das Börnchen war der südlich der alten B 42 an Geisenheim grenzende Teil der Winkeler Gemarkung und der Scheideacker ist unzweifelhaft der Grenzacker. (Siehe Skizze!)
In der Mittelheimer Chronik weist auf fol. 24 ein späterer Zusatz ebenfalls auf diesen Punkt hin:
„Der Galgen stand unterhalb Winkel, unterhalb der Chaussee, wo der Weg nach Johannisberg geht, er war 1810—11 abgelegt und die Steine zum Bau der Chaussee verwendet."
Der westlich davon angrenzende Teil der Geisenheimer Gemarkung heißt heute noch „Am Gericht" und Gustav Lüster schreibt darüber (Die Lagenamen des Rheingauer Weinbaues, Nass. Annalen 1956, Seite 80):
Gericht: 1431 by unseres Herren von Menczc gerithe; 155ß gegen das Gericht. An der Ostgrenze der Gemarkung, am Scheidewege gegen Winkel. Die Lage hat ihren Namen nach dem Gericht, d. h. dem Galgen, der bis Anfang des 19. Jhds. hier stand, erhalten. Nach der Darstellung auf der Osteinschen Karte des Rheingaues von Mitte des 18. Jhds. war er ein „dreischläfriger Galgen", d. h. er bestand aus drei mit Querbalken, sog. Firsten, verbundenen Säulen. Auf jeden First konnten zwei Verbrecher aufgehängt werden. Solche Galgen hießen auch das »dreibeinige Tier".
Da man im Allgemeinen davon ausgeht, dass die Lützelau, wenigstens zu Beginn ihrer Bedeutung als Malstätte, eine Insel gewesen sei, ist es angebracht, den Bedeutungswandel des Wortes „Au" zu verfolgen.
Althochdeutsch: (ahwa), auwia, ouwa „Land am Wasser", „Wiese", „Insel".
Mittelhochdeutsch: ouwe.
Neuhochdeutsch: Aue oder Au.
Die Bedeutung neuhochd. „Insel" oder „Wiese" entstammt dem Grundbegriff „Land am Wasser", der dann zu „Insel" oder „Wiese" (wassernahes, wasserdurchflossenes Land) führte.
Zu allen Zeiten, also auch damals, als die Lützelau die Malstatt des Rheingaues wurde bezeichnete man mit dem Worte „Au" das Land am Wasser (Uferland), freilich auch (und im Rheingau vielleicht sogar vorwiegend) die Inseln. Sie muss also durchaus nicht vom festen Land getrennt gewesen sein; und allem Anschein nach war sie es auch nie. Das Uferland hier ist einfach Schwemmland. Und wie ein Klick auf das Gelände oder auf das Messtischblatt lehrt, steigt hier von der Au ab der Hang erst steil um cca. 10 m an, um sich dann allmählich und gleichmäßig bis vor Johannisberg um etwa 25 m bis auf 115 m ü.d.M. zu erheben. Es war demnach wohl so, dass seit jeher der schmale Uferstreifen von St. Bartholomä ab bis zur Geisenheimer Grenze als Lützelau bezeichnet wurde.
Die beigefügte Skizze soll dies veranschaulichen. Zugrundegelegt wurde die Karte II/14 von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Mainz, die im Jahre 1839 angefertigt wurde und das Rheinufer noch vor der Rheinregulierung zeigt.
Wie aber ist dies alles mit den Aussagen von Bär, Spengler, Zedler, Richter und Klötzer in Einklang zu bringen? Bär, Spengler und Zedler kennen noch den Distriktsnamen Lützelau für das Stück Land (das Ufer?) zwischen Winkel und Geisenheim:
Pater Hermann Bär: „In der Zeitfolge ging zwar großenteils die Insel selbst und ihr Namen in dem gemeinen Leben fast gänzlich verloren. Dennoch blieb ihre Gegend noch lange die Malstatt, und das Haingericht ward noch im 15. Jahrhundert zu St. Bartholomä, einem kleinen und zum Teil auf der Lützelau gelegenen Örtchen gehalten." - Wenn nun, wie gesagt, der Uferstreifen zwischen Winkel und Geisenheim die Lützelau war, dann lag tatsächlich St. Bartholomä zum Teil auf ihr.
Gottfried Zedler: „Die Lützelau ist heute verschwunden oder vielmehr, wie noch heute der am unteren Ausgang der Winkeler Gemarkung vorkommende Distriktsname zeigt, mit dem Festlande verbunden.“
Pfarrer Spengler: „Man nennt zwar jetzt noch ein Stück Land zwischen Winkel und Geisenheim die Lützelau. Allein dies kann, wie der Augenschein zeigt, nie vom Ufer getrennt gewesen sein, es sein denn, dass durch Erdbeben und Wasserfluten die Oberfläche zwischen Winkel und Geisenheim um einige 20 Fuß erhöht worden wäre." — Da nicht der Hang, wie es Spengler tut, sondern die Rheinwiesen als die Malstatt bezeichnet werden müssen, ist es durchaus nicht notwendig, seine Zuflucht zu Erdbeben und Wasserfluten zu nehmen.
Paul Richter und Wolfgang Klötzer nehmen keine genaue Lokalisierung vor, da sie die Lützelau als Insel bezeichnen, die verschwunden ist (Klötzer) oder sich mit dem festen Lande verbunden hatte und sich zu Zeiten auch wieder von ihm trennte (Richter). Eine verschwundene Insel lässt sich eben kaum mehr lokalisieren.
Wie aber mag es vor Jahrhunderten hier ausgesehen haben? Der Uferstreifen von St. Bartholomä, dem Westteil von Winkel, aus nach Westen ist sehr schmal, sehr klein (lützel). Die Breite zwischen dem alten Rheinufer und dem Hans beträgt kaum 40 m.
Erst kurz vor Geisenheim verbreitete sich die Au auf etwa 80 bis 100 m auf einer Länge von rund 200 m bis zur Gemarkungsgrenze. Auf diesem Raum nun war genügend Platz für Versammlungen.
Der Hang jedoch war gerade an dieser Stelle seit fast 100 Jahren den mannigfaltigsten Veränderungen unterworfen. Vor und nach der Jahrhundertwende wurde Kies gegraben und heute befindet sich hier ein Schuttablagerungsplatz. Doch ursprünglich erhob sich nördlich der Au ein kleiner Hügel, der „Galgengupffel", wie ihn die Karte von 1573 zeigt. Darauf ragte der Galgen empor. Auf einem festen Steinunterbau stand das „dreibeinige Tier" im Sichtbereich der Ortschaften Johannisberg, Geisenheim und St. Bartholomä sowie der Überrheiner. Unterhalb davon führte die alte Rheingauer Landstraße vorbei, die hier Winkel und Geisenheim verband. Sollte dies etwa der alte „Karrenweg unseres Herrn von Mentze" gewesen sein, von dem das Rheingauer Weistum spricht?
Wenn auch der Galgengipfel ursprünglich wohl nicht Teil der eigentlichen Lützelau war, so gehörte er doch, da bei Gerichtsverhandlungen hier das Urteil gesprochen und das Todesurteil alsbald vollzogen wurde, seinem Wesen nach zu ihr. Er stand also „zu Lützelauen".
Bei Dingtagen oder Huldigungen sammelten sich auf der Au die Bewohner des „Landes Rheingau". Unterhalb des Galgens, vielleicht auch auf halber Höhe, standen auf erhöhtem Platz wie auf einer Kanzel die Sprecher, so dass sie leicht von allen gehört werden konnten. Ebendort mag bei Huldigungen das Gezelt aufgebaut gewesen sein. Es stand also „gegen Lützelauen am Rhein".
Wenn Spengler sagt, dass keines der Merkmale in den Denkmälern der Geschichte auf eine im Rhein befindliche Insel passt, so ist andrerseits für diesen Punkt des Rheinufers das Gegenteil der Fall: Alle Merkmale der hier erreichbaren „Denkmäler der Geschichte" passen auf diese Au, auf das Rheinufer unterhalb des Galgenbügels. Man kann sie daher wohl mit Fug und Recht als die alte Lützelau bezeichnen.
Bedauerlich ist aber, dass gerade dieser Platz, der vor Jahrhunderten als Malstatt der Mittelpunkt des Landes Rheingau und ein Symbol von Recht und Ordnung war, ganz in Vergessenheit geraten ist und heute als Schuttablagerungsplatz dem Vorbeikommenden ein Bild der Unordnung bietet. Und dies zu einer Zeit, in der jede Gemeinde ihren Stolz darein setzt, dem Fremden ein Bild der Schönheit der Heimat und einen Beweis für ihre Traditionsverbundenheit zu vermitteln.